Risikotechnische Beratung
Bei sicherheitsrelevanten Produktmängeln stellt sich für Unternehmen oft die Frage, in wie weit ein Rückruf notwendig ist. In Kooperation mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei ermitteln wir die individuellen Handlungsoptionen und Handlungspflichten auf Basis der gesetzlichen Regelungen und entsprechender Leitfäden.
Im Rahmen des Neugeschäfts oder bei wesentlicher Vertragserweiterung führen wir für Haftpflichtversicherer und Unternehmen eine Beurteilung des technischen und organisatorischen Zustandes des zu versichernden Betriebes durch. Wir differenzieren dabei exakt zwischen den Produktrisiken des Betriebes und den versicherbaren Risiken.